Allgemeine Geschäftsbedingungen Vermietung
1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen umfassen die Vermietung von Hüpfburgen, Ton und Lichtanlagen, Karaokeanlagen, sowie Zubehör, insbesondere von Geräten und Anlagen zur Musikwiedergabe des Vermieters.
2. Eine Bestellung gilt dann als angenommen, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt oder die Ware übergeben ist. Die Angebote des Vermieters erfolgen freibleibend.
3. Gebühren und sonstige Kosten, die mit der Erfüllung behördlicher Auflagen zusammenhängen, gehen zu Lasten des Mieters.
4. Etwaige Gebühren für urheberrechtlich geschützte Werke trägt allein der Veranstalter/ Mieter.
5. Der Vermieter erfüllt den Mietvertrag durch Bereitstellung der Ware in seinem Geschäftslokal, auch wenn er die Ware an einen anderen Ort verbringt. Der Gefahrübergang auf den Mieter findet mit Aussonderung der Ware durch den Vermieter statt.
6. Wenn dem Vermieter die Beschaffung eines bestimmten Gerätes nicht möglich ist, kann er den Vertrag dadurch erfüllen, daß er gleichwertiges Gerät bereitstellt.
7. Die Rechnungsstellung wird spätestens bei Bereitstellung vorgenommen. Der Vermieter ist berechtigt, Vorkasse oder Hinterlegung einer Sicherheit zu verlangen. Die Rechnung enthält keine Umsatzsteuer, da das Gewerbe als Kleingewerbe betrieben wird und somit laut Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreit ist.
8. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich Störungen der Mietsache mitzuteilen. Bei Verletzungen dieser Pflicht kann der Vermieter Schadensersatzansprüche bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes gegenüber dem Mieter geltend machen.
9. Eine Untervermietung ist dem Mieter nicht gestattet.
10. Wird zwischen den Parteien für eine Freiluftveranstaltung vereinbart, dass der Vermieter die Funktion der Mietsachen überwacht, hat der Vermieter insbesondere folgende Rechte: Der Vermieter kann die Anlage abschalten oder auch ggf, abbauen, wenn durch das Wetter eine Gefahr für die Anlage oder für die körperliche Unversehrtheit von anwesenden Menschen besteht.
11. Der Vermieter kann die Anlage abschalten oder abbauen, wenn Krawall oder Aufruhr die Anlage gefährden. Wird gem. den vorstehenden Voraussetzungen die Anlage abgeschaltet oder abgebaut, ist der Mieter nicht berechtigt, daraus Schadensersatzansprüche irgendwelcher Art gegen den Vermieter herzuleiten.
12. Der Unterzeichner ist für die Anlage / die gemieteten Gegenstände, bei unsachgemäßer Behandlung, mutwilliger Zerstörung, Wasserschaden, Sturmschaden, Überspannung, Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder sonstigen Ereignisse, die zum Verlust oder zur Beschädigung der Anlage führen, voll haftbar. Zur Schadenregulierung wird von dem Neuanschaffungswert bzw. von der Reparaturrechnung ausgegangen.
13. Die vermieteten Gegenstände bleiben unveräußerliches Eigentum des Vermieters.
14. Der Veranstalter/Mieter hat die aufgeführten Geräte in einwandfreiem Zustand übernommen. Mängel sind schriftlich zu vermerken. Später vorgebrachte Einwendungen, Schäden seien schon vor der Übernahme gewesen, werden nicht anerkannt.
15. Werden die vermieteten Geräte nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht, behält sich der Vermieter vor, für jeden weiteren Tag bis zu 100% des Mietpreises in Rechnung zu stellen.
16. Bei Vertragsrücktritten, von weniger als 1 Monat vor der Veranstaltung/ Miettermin, werden umgehend 50% der vereinbarten Rechnungssumme fällig.
17. Für Personen- und Sachschäden, die unmittelbar, während oder im Anschluss an eine Veranstaltung entstehen, übernimmt die Fa. Marc Porstner abeatz DJ Service keine Haftung.
18. Der Unterzeichner erklärt mit seiner Unterschrift seine Geschäftsfähigkeit.
19. Gerichtsstand ist der Wohnort der Fa. Marc Porstner abeatz DJ Service.
20. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen DJ Engagement
1. Absagen bzw. Vertragsrücktritte sind bitte schnellstmöglich mitzuteilen! Sollte dies nicht geschehen, können anfallende Kosten, sowie der Verdienstausfall auf den Veranstalter umgelegt werden. (Siehe auch Punkt 6.)
2. Für technischen Ausfall ist der DJ nicht haftbar. Der DJ sorgt, beim Ausfall seines Dienstes, für angemessenen Ersatz-DJ., eventuell entstehende Mehrkosten hat der DJ zu tragen.
3. Bei Schäden an der eingesetzten Technik, die grob, oder fahrlässig durch den Veranstalter, oder die Gäste verursacht werden, ist der Veranstalter haftbar.
4. Anfallenden GEMA-Gebühren trägt der Veranstalter. (Gilt nur für öffentliche, nicht für private Veranstaltungen)
5. Die Gage ist spätestens vor Ort in bar zu entrichten. Die Rechnung enthält keine Umsatzsteuer, da das Gewerbe als Kleingewerbe betrieben wird und somit laut Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreit ist. Die Zahlung ist nicht abhängig vom Erfolg der Veranstaltung. Die Art der Darbietung, sowie die künstlerische Gestaltung, obliegt ausschließlich dem DJ.
6. Die Gage wird auch bei Ausfall oder vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung fällig. Dies gilt nicht, wenn die Buchung mind. 1 Monat vor der Veranstaltung abgesagt wird, oder der DJ, für den geplanten Termin eine andere Veranstaltung verbuchen kann, sodass kein Verdienstausfall vorliegt. Bei Vertragsrücktritten, von weniger als 1 Monat und mehr als 3 Tagen vor der Veranstaltung, werden umgehend 50% der vereinbarten Rechnungssumme fällig. Bei Absagen unter 3 Tagen vor der Veranstaltung werden umgehend 80% der vereinbarten Rechnungssumme fällig.
7. Für Personen- und Sachschäden, die unmittelbar während oder im Anschluss an eine Veranstaltung entstehen, übernimmt die Fa. Marc Porstner abeatz DJ Service keine Haftung. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.
8. Der Veranstalter/Beauftragte hat für den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung Sorge zu tragen. Ordnungskräfte müssen zur Verfügung stehen. Für Personen-, Sachschäden, die durch Rowdytum, Vandalismus, mutwillige Zerstörung, oder unsachgemäßer elektronischer Stromversorgung zustande kommen, übernimmt der Veranstalter die volle Haftung. Zur Schadensregulierung wird vom Neuanschaffungswert bzw. von der Reparaturrechnung ausgegangen.
9. Ein Essen und Getränke im Rahmen des Üblichen werden vom Veranstalter gestellt.
10. Der Veranstalter stellt einen Stromanschluss 230 Volt/10A = normale Steckdose, nicht weiter als 20 Meter vom Auftrittsort entfernt zur Verfügung. Platzbedarf für das Equipment: 3 x 2 Meter. Der Boden muss stabil, flach und trocken sein.
11. Eine Anfrage über diese Website ist immer unverbindlich. Eine verbindliche Buchung wird schriftlich oder mündlich von beiden Parteien bestätigt. Der Unterzeichner erklärt mit seiner Unterschrift seine Geschäftsfähigkeit.
12. Werden innerhalb des Internetangebotes personenbezogene oder geschäftliche Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben, werden diese nur zur Nutzung im Rahmen der Geschäftsbeziehung verwendet.
13. Gerichtsstand ist der Wohnort der Fa. Marc Porstner abeatz DJ Service.
14. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.